Verordnungskriterien

für Physiotherapie

Verordnungskriterien

Zur Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen

Zum 1. Juli 2004 wurden die seit 2001 durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegten Heilmittelrichtlinien vollständig überarbeitet. Mit der Neuauflage der Heilmittel-Richtlinie inkl. des Heilmittelkatalogs (Stand Oktober 2020) soll nun die Verordnung von Heilmitteln unbürokratischer und nachvollziehbarer sein.

Ihr behandelnder Arzt muss zuerst Ihren Gesundheitszustand mittels entsprechender Diagnostik ermitteln und dokumentieren.

Bei der Verordnung von Heilmitteln ist Ihr Arzt ebenfalls dazu verpflichtet den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach dem Subsidiaritätsprinzip zu prüfen, um abwägen zu können, ob Ihnen bspw. durch Hilfs- oder Arzneimittel oder gar eigenverantwortliche Maßnahmen Ihrerseits die Therapieziele qualitativ gleichwertig und kostengünstiger erreicht werden können. Somit obliegt Ihrem Arzt die Entscheidung, ob ein Heilmittel Verordnungsfähig ist oder nicht.

Ausführliche Informationen zu den neuen Heilmittelrichtlinien erhalten Sie auch unter: www.heilmittelkatalog.de

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